EU Heilpflanzen-Verbot
Bitte, erschrecken Sie jetzt nicht. Nicht alle Heilpflanzen sind jetzt in der EU verboten. Mit Heilpflanzen kann man viel erreichen, oftmals sind sie viel besser verträglich als chemische Medikamente. In der sanften Medizin werden Heilpflanzen für die innere und äußere Behandlung eingesetzt, in Form von Tees, Tabletten, Tropfen oder Salben. Die dafür verwendeten Heilpflanzen sind ungiftig oder nur schwach giftig, es kommt auf keinen Fall zu schwerwiegenden Vergiftungen. Die Nebenwirkungen sind bedeutend geringer als bei chemischen Produkten. Alle Heilpflanzen, die zur Herstellung von Medikamenten eingesetzt werden, unterliegen umfangreichen und sorgfältigen Prüfungen.
Beim Heilpflanzen-Verbot in der EU geht es darum, Heilpflanzen, die nicht lizensiert sind, zu verbieten. Zum einen liegt es daran, dass die Schulmedizin in der Alternativmedizin eine ernsthafte Konkurrenz sieht. Zum anderen geht es um eine Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren für Heilpflanzen. Produkte aus Heilpflanzen werden dabei zu medizinischen Erzeugnissen, die zulassungspflichtig sind, umdeklariert. Künftig müssen alle Produkte aus Heilpflanzen geprüft und registriert werden, auch dann, wenn es sich um Heilpflanzen handelt, die sich bereits seit Jahrtausenden bei der Behandlung verschiedener Krankheiten bewährt haben.
Verschiedene Medikamente in der Schulmedizin enthalten Auszüge aus Heilpflanzen, z. B. aus Fingerhut oder Herbstzeitlose. Dabei handelt es sich um Giftpflanzen. Diese Medikamente darf nur ein Arzt verordnen, da sie starke Nebenwirkungen haben können. Bei den Heilpflanzen, die in der alternativen Medizin angewendet werden, handelt es sich jedoch um völlig ungefährliche Pflanzen, die von jedem, der nicht gerade unter einer Allergie leidet, gut verträglich sind. Diese Heilpflanzen müssen mindestens 30 Jahre lang angewendet worden sein, davon mindestens 15 Jahre in der EU.