Einreise in die EU
Wer zum Beispiel vom Flughafen Miami in die Europäische Union einreisen möchte, sollte darauf achten, dass er nicht unbegrenzt Waren zollfrei einführen darf. Generell gilt, es dürfen Waren im Wert von 430 Euro zollfrei eingeführt werden. Einige EU Staaten beschränken diesen Wert bei Jugendlichen unter 15 Jahre auf 150 Euro. Bei Tabakwaren liegen die Grenzen bei 200 Zigaretten, 100 Zigarillos 50 Zigarren oder 250g Tabak. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen keine Tabakwaren einführen.
Für die zollfreie Einfuhr alkoholischer Getränke gelten je nach Volumprozenten verschiedene Grenzen, so darf 1 Liter über 22%iger Alkohol eingeführt werden, liegt die Prozentzahl unter 22, dürfen es zwei Liter sein. Bei Wein ist diese Grenze bei vier Litern. Gleich wie bei Tabakwaren gilt die Regel entweder oder. Also man darf die Menge verschieden Protzentiger Alkoholika nicht zusammenzählen. Bier ist zollfrei, wenn die Menge nicht über 16 Liter liegt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine alkoholischen Getränke besitzen.
Des Weiteren gilt, dass die Menge nicht auf Mitreisende aufgeteilt werden kann. Wenn eine Person mehr als die Freimenge im Koffer hat, so haftet diese Person auch für die Verzollung. Es ist nicht möglich zu sagen, dass zum Beispiel die Zigaretten im Koffer jemand Anderen gehören, weil dieser in seinem Koffer keinen Platz mehr hatte.
Medikamente, die der Reisende einnehmen muss und daher mit sich führt, werden bei der Zollabfertigung der Einreise nicht berücksichtigt. Hier ist es hilfreich, eine entsprechende Bescheinigung des Arztes mit sich zu führen.
Dieses gilt für reisende Privatpersonen, die die Waren die sie erworben haben privat verwenden, also nicht kommerziell verwenden und weiterverkaufen.